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Wohnungsübergabe in NRW: Protokoll, Schönheitsreparaturen und Kaution

Die Wohnungsübergabe dauert dreißig Minuten und entscheidet über mehrere Tausend Euro. Wer unvorbereitet hingeht, unterschreibt am Ende oft Dinge, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Das Übergabeprotokoll ist Ihr wichtigstes Dokument

Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage – und in der Praxis ist das für Mieter die schlechtere Position. Das Protokoll sollte den Zustand jedes Raums festhalten, alle Zählerstände mit Zählernummer, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und ausdrücklich auch das, was in Ordnung ist.

Unterschreiben Sie kein Protokoll, das Mängel aufführt, die Sie nicht anerkennen. Sie dürfen widersprechen und Ihren Widerspruch direkt im Dokument vermerken lassen. Ein „unter Vorbehalt" neben der Unterschrift ist zulässig und schützt Sie.

Welche Schönheitsreparaturen schulden Sie wirklich?

Deutlich weniger, als viele Vermieter behaupten. Der Bundesgerichtshof hat starre Fristenpläne wiederholt für unwirksam erklärt: Eine Klausel, die das Streichen nach festen Jahren vorschreibt – unabhängig vom tatsächlichen Zustand – ist unwirksam, und mit ihr fällt die gesamte Verpflichtung weg.

Ebenfalls unwirksam ist die Verpflichtung, eine unrenoviert übernommene Wohnung renoviert zurückzugeben. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag deshalb genau, bevor Sie zum Pinsel greifen – im Zweifel lohnt eine kurze Beratung beim Mieterverein mehr als ein Wochenende Streichen.

Was Sie in jedem Fall schulden: Dübellöcher schließen, die Wohnung besenrein übergeben und selbst angebrachte Einbauten zurückbauen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wann kommt die Kaution zurück?

Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit einbehalten, um Ansprüche zu prüfen. Üblich sind drei bis sechs Monate. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen anteiligen Betrag länger zurückhalten – aber nur diesen Anteil, nicht die gesamte Summe.

Fordern Sie die Kaution nach Ablauf schriftlich mit Frist an. Reagiert der Vermieter nicht, ist der Gang zum Mieterverein oder zu einem Fachanwalt der nächste sinnvolle Schritt.

Checkliste für den Übergabetermin

  • Alle Zählerstände ablesen und zusätzlich fotografieren
  • Sämtliche Schlüssel zählen – auch Keller, Briefkasten und Garage
  • Wohnung vorher fotografieren, mit Datum
  • Protokoll in Ruhe lesen, nichts unter Zeitdruck unterschreiben
  • Eine Kopie des unterschriebenen Protokolls mitnehmen
  • Nachsendeauftrag und Adressänderungen vorher erledigt haben

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